Am 1. Januar 2004 sind die Änderungen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien und der Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassenvertrag in Kraft getreten. Diese Normentexte bilden die Grundlage für das Mammographie-Screening-Programm,
in ihnen werden u. a. geregelt: