Das Früherkennungsprogramm gliedert sich in regionale Versorgungsprogramme, die den Gebietsgrenzen der Kassenärztlichen Vereinigungen entsprechen sollen. Die regionalen Versorgungsprogramme werden von der Kassenärztlichen Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen auf Landesebene in einzelne Screening-Regionen (auch „Screening-Einheiten“ genannt) unterteilt.
Eine Screening-Einheit besteht aus einer oder mehreren Mammographie-Einheiten, in der die Mammographie-Aufnahmen erstellt werden, sowie einer oder mehreren Einheiten zur Abklärungsdiagnostik, in der die Abklärungsuntersuchungen nach strengen Standards durchgeführt werden. In der Regel umfasst eine Screening-Region oder Screening-Einheit einen Einzugsbereich von 800.000 bis 1.000.000 Einwohnern; geleitet wird sie von einem oder maximal zwei Programmverantwortlichen Ärzten.
Jede Screening-Einheit ist einem Referenzzentrum zugeordnet. Bundesweit gibt es fünf Referenzzentren, die Standorte sind wie folgt: Berlin, Bremen, Marburg, München und Münster. Aufgabe der Referenzzentren ist es, die Qualitätssicherung zu überwachen sowie die am Programm teilnehmenden Ärzte und Radiologischen Fachkräfte fortzubilden, zu beraten und zu betreuen. Die Leiter der Referenzzentren sind selbst Programmverantwortliche Ärzte in einer dem Referenzzentrum angegliederten Screening-Einheit. Ernannt werden die Referenzzentren von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie.
Ein wesentliches Merkmal des Programms ist sein Bevölkerungsbezug. Bevölkerungsbezug im Hinblick auf Mammographie-Screening meint: Jede anspruchsberechtigte Frau in Deutschland ist dem Programm bekannt. Doch nur durch einen Bevölkerungsbezug lässt sich das Programm sowohl im Hinblick auf die Sterblichkeit an Brustkrebs (Mortalität) als auch im Hinblick auf die Brustkrebsneuerkrankungsrate (Inzidenz) und die Stadienverteilung der Mammakarzinome in der Zielbevölkerung bewerten (evaluieren). Hergestellt wird der Bevölkerungsbezug durch das Einladungswesen, in dessen Mittelpunkt die zentrale Stelle steht. Diese öffentliche Stelle lädt die anspruchsberechtigten Frauen anhand von Meldedaten ein. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird den Frauen dabei eine nicht reidentifizierbare Screening-Identifikationsnummer zugewiesen. Ist die Einladung erfolgt, werden die Meldedaten wieder gelöscht, unabhängig davon, ob die Frauen teilgenommen haben oder nicht. Errichtet wird die Zentrale Stelle auf Landesebene.
Das Programm beinhaltet:
Referenzzentrum Mammographie München
Einsteinstr. 3
81675 München
Tel: 089/961.661.330
Fax: 089/961.661.340
e-mail: info(at)referenzzentrum-muenchen.de
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